Welche Voraussetzungen gelten für die Private Krankenversicherung?
Worauf es ankommt und was Sie beachten sollten:

Die Versicherungspflichtgrenze regelt den PKV-Zugang
Für Sie als Arbeitnehmer ist die Versicherungspflichtgrenze das wichtigste Kriterium unter den private Krankenversicherung Voraussetzungen, wenn es um den Zugang zur PKV geht. Nach aktueller Gesetzeslage muss Ihr Bruttoeinkommen einmalig oberhalb der festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegen, damit Sie in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Natürlich sollte Ihr Gehalt außerdem auf einem Niveau liegen, das dauerhaft ein Überschreiten der aktuellen PKV Versicherungspflichtgrenze vermuten lässt.
PKV Versicherungspflichtgrenze 2015 leicht angehoben
Die Versicherungspflichtgrenze als eine der wichtigsten private Krankenversicherung Voraussetzungen wurde für das Jahr 2015 mit 54.900 Euro pro Jahr oder 4.575 Euro pro Monat festgelegt. Damit liegt sie etwas höher als noch im Jahr 2014. Veröffentlicht wird die Versicherungspflichtgrenze von der Bundesregierung im Herbst eines Jahres. Mit der Steuerung der Pflichtgrenze regelt sie unmittelbar den Zugang zur privaten Krankenversicherung. In einer guten konjunkturellen Situation ist immer mit einer Anhebung der Grenze zu rechnen.
Keine Einschränkungen für Selbständige
Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern kommt die Versicherungspflichtgrenze als die wichtigste der private Krankenversicherung Voraussetzungen nicht zur Anwendung. Sie haben jederzeit die Wahl, sich in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Allerdings ist die Krankenversicherung auch für Selbständige eine Pflichtversicherung, eine Freiwilligkeit ist nach der Einführung der Versicherungspflicht im Januar 2009 nicht mehr gegeben. Dennoch gilt für Gewerbetreibende und für Freiberufler, dass sie keine Voraussetzungen für private Krankenversicherung zu erfüllen haben, sondern sich tatsächlich frei entscheiden können. Ein Mindesteinkommen ist für Selbständige als Zugangsberechtigung zur privaten Krankenversicherung also nicht vorgesehen.
Keine Versicherungspflichtgrenze für Beamte
Auch bei Beamten gehört die Versicherungspflichtgrenze nicht zu den private Krankenversicherung Voraussetzungen. Sie haben vielmehr unabhängig von ihren Bezügen die Wahl, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Obwohl Beamte also nicht den private Krankenversicherung Voraussetzungen der Arbeitnehmer unterliegen, erweist sich die PKV in der Regel als die bessere Wahl. Das liegt daran, dass Beamte ungeachtet der private Krankenversicherung Voraussetzungen eine Beihilfe von ihrem Dienstherren erhalten, um Krankheitskosten abzudecken. Diese Beihilfe sichert allerdings nicht alle Leistungen ab, die im Krankheitsfall anfallen können. Wer beispielsweise die Unterbringung im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer bevorzugt, sollte einen zusätzlichen Beihilfetarif abschließen. Diese Tarife sind für Beamte konzipiert und recht günstig. Beamte haben also immer Zugang zur PKV, sie erweist sich meist sogar als die kostengünstigere Entscheidung. Private Krankenversicherung Voraussetzungen, wie sie für Arbeitnehmer zur Anwendung kommen, gelten bei Beamten explizit nicht.